Solidarität mit den israelischen und palästinensischen Opfern von Terror und Krieg!
20. Oktober 2023
Stellungnahme zum Aufruf zur Kundgebung in Tübingen „Solidarität mit Israel“ am 24.10.2023 und Aufruf zur Teilnahme
Wir sind entsetzt über die große Zahl von Opfern des verbrecherischen Angriffs der Hamas auf Israel und trauern mit den Angehörigen.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes wurde 1947 von Verfolgten und Überlebenden der Konzentrationslager gegründet. Dabei und von Beginn an aktiv waren auch viele jüdische Frauen und Männer. Dies verpflichtet uns in besonderer Weise zur Solidarität mit den israelischen Opfern von Terror und Krieg.
Wir wenden uns gegen alle Kriege, wo immer sie stattfinden. Angesichts der aktuellen Welle der Gewalt und der vielen zivilen Opfer in Gaza, unterstützen wir auch die Forderung des Generalsekretärs der UNO: Die israelische Regierung und Armeeführung müssen bei der Abwehr des Angriffs der Hamas die Grundsätze des humanitären Völkerrechts und der Verhältnismäßigkeit wahren und die palästinensische Zivilbevölkerung schonen.
Die Gewalt muss von beiden Seiten beendet werden. Wir halten es für notwendig, an den vor 30 Jahren in Oslo begonnenen Friedensprozess zu erinnern und zu fordern, ihn neu zu beleben. In diesem Zusammenhang sehen wir aber mit Sorge, dass Sympathisanten des Attentäters, der den damaligen Ministerpräsidenten Rabin ermordete, jetzt zur Regierungskoalition in Israel gehören.
Wenn wir dazu aufrufen, an der Tübinger Kundgebung am 24.10.2023 „Solidarität mit Israel“ teilzunehmen, so denken wir dabei an den Schwur von Buchenwald, mit dem die überlebenden Häftlinge des KZ am Abend des 19.04.1945 eine „Welt des Friedens und der Freiheit“ forderten.
Eine solche Welt des Friedens und der Freiheit wünschen wir allen Israelis und Palästinenserinnen und Palästinensern. Sie alle sollen in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können, ohne Angst vor Terror oder militärischer Gewalt.