Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) in Kraft. Es wurde als Provisorium angesehen, weil es auch für die Menschen gelten sollte, „… denen es versagt war, daran mitzuarbeiten …“ Deshalb wurde es auch nicht als „Verfassung“ bezeichnet. Eine solche sollte erst verabschiedet und so lange zurückgestellt werden, bis es allen …