Erklärung der FIR zu den rechtswidrigen Maßnahmen der lettischen Regierung
16. März 2016
Erklärung der FIR zu den rechtswidrigen Maßnahmen der lettischen Regierung gegenüber deutschen Antifaschisten
Mit Überraschung und Empörung mussten wir heute von deutschen und lettischen Antifaschisten erfahren, dass die Regierung Lettlands – gegen alle Regel der Europäischen Union – Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, denen keinerlei Rechtsvergehen vorgeworfen werden konnte, die Einreise in das Land untersagte. Einer Frau wurde bereits in Berlin – auf Anweisung der lettischen Regierung – der Zutritt zu einer regulären Maschine von Baltic Air verweigert, fünf Deutsche wurden auf dem Flughafen von Riga in Internierungshaft genommen – in der Einrichtung für illegal anreisende Flüchtlinge. Ziel dieser Personen war die Teilnahme an einer genehmigten Protestkundgebung gegen den geplanten Aufmarsch ehemaliger Angehöriger lettischer SS-Verbände und ihrer Sympathisanten.
Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten verurteilt dieses Verhalten der lettischen Regierung aus folgenden Gründen:
1. Es ist nicht zu tolerieren, dass sich die lettische Regierung über die Normen des freien Personenverkehrs innerhalb der EU glaubt hinwegsetzen zu können. Wir erwarten von den Gremien der Europäischen Union und der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Lettland deutliche Protestnoten.
2. Es ist nicht zu tolerieren, dass die lettische Regierung offenkundig alles dafür tut, dass ehemalige SS-Verbrecher und ihre Verbände, sowie deren Sympathisanten ungehindert in Riga aufmarschieren dürfen. Wir erwarten von der Europäischen Union, dass sie die lettische Regierung deutlich an ihre Verpflichtung erinnert, keinerlei Geschichtsrevisionismus und Verherrlichung der faschistischen Verbrechen zuzulassen. Die Teilnehmenden der Internationalen Konferenz gegen Antisemitismus in Berlin müssten – wenn sie es mit ihrem Anliegen ehrlich meinen – deutliche Worte gegen das Verhalten der lettischen Regierung finden.
3. Es ist nicht zu tolerieren, dass die lettische Regierung einen friedlichen und demokratischen Protest, der sich in den gesetzlichen Rahmen der lettischen Verordnungen bewegt, durch solche Maßnahmen unterdrückt und – durch die Inhaftierung der Teilnehmenden – sogar kriminalisiert. Wir erwarten vom deutschen Außenministerium, dass sie unverzüglich Kontakt zur lettischen Regierung aufnimmt und die Freilassung der Bürger der BRD veranlasst.
Wir erklären uns solidarisch mit den lettischen Antifaschisten, die seit mehreren Jahren den Protest gegen das SS-Treffen organisieren, und stehen hinter allen Antifaschisten und Demokraten aus den verschiedenen europäischen Ländern, die diese Aktion unterstützen wollen.
gez. Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär der FIR