Nicht für mehr Inlandsgeheimdienst sind wir auf die Straße gegangen, sondern gegen rechte Politik und rechte Parteien!

29. Juli 2024

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Rolf Rohrbacher-Laskowski

„Erinnerungen an den Radikalenerlass“ (Stuttgarter Zeitung) weckt ein sogenannter „Verfassungstreuecheck“, der am 26.04.2024 von der Brandenburger Regierungskoalition im Potsdamer Landtag zum Gesetz erhoben wurde. Mit Stichworten wie „Verfassungschecks für Polizisten“. „Regelabfrage beim Verfassungsschutz“, „verdachtsunabhängiges Prüfverfahren“, wird Vergleichbares auch von einzelnen Politikern Baden-Württembergs wieder ins Spiel gebracht. Nicht wenige Mitglieder der VVN-BdA waren ab 1972 von Berufsverboten betroffen und wurden damals und auch später von uns bei ihrem Kampf unterstützt.

Bis heute warten diese Betroffenen aus unserem Land vergeblich darauf, dass die Landespolitik sich zu der Erkenntnis durchringt, die der Niedersächsische Landtag bereits am 16.12.2016 formuliert hat: dass politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen nie wieder Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein dürfen; … dass die … betroffenen Personen durch Gesinnungsanhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit vielfältiges Leid erleben mussten; dass [der Landtag] den Betroffenen Respekt und Anerkennung ausspricht und sich darüber hinaus bei denen bedankt, die sich, z. B. in Initiativen gegen Radikalenerlass und Berufsverbote, mit großem Engagement für demokratische Prinzipien eingesetzt haben.“

Jetzt soll es angeblich gegen Rechts gehen, gegen Parteien wie die AfD. Aber erstens wird Unrecht nicht dadurch zu Recht, dass es die vermeintlich „Richtigen“ trifft. International verbindliche Grundnormen des Arbeitsrechts und die Menschenrechte gelten für alle – auch das Verbot politischer Diskriminierung im Beruf. Um das Verbreiten faschistischer Propaganda im öffentlichen Dienst zu unterbinden, sind die Bestimmungen des Grundgesetzes ausreichend. Zweitens ist beim Kleingedruckten immer nur von „Verfassungsfeinden“, „radikalen und extremistischen Kräften“ die Rede. Wer das konkret sein soll, bestimmt nach wie vor der Inlandsgeheimdienst, der sogenannte „Verfassungsschutz“. Dessen Wirken betrachten wir mit dem Bremer Juristen Rolf Gössner als „Problemfall der Demokratie“. Deshalb haben wir schon mehrmals seine Auflösung gefordert. 1951 wurde der Verfassungsschutz in Stuttgart als „Kammerjäger“ gegen „dieses Ungeziefer“ und „politischer Wegelagerer“ in Stellung gebracht (Stuttgarter Nachrichten 06.08.1951, nachlesbar im Hotel Silber). Er diffamierte bis 2012 unsere Vereinigung in seinen Jahresberichten. Unsere Mitglieder und Aktivitäten werden bis heute bespitzelt. Dagegen angestrengte Gerichtsverfahren haben das bestätigt.

Notwendig und berechtigt waren die vielfältigen Proteste, als bekannt wurde, dass bei einer Zusammenkunft von hochrangigen AfD-Politikern, Neonazis und finanzstarken Unternehmern „nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“ erörtert wurde. Auch wir haben uns am Protest dagegen beteiligt. Fragwürdig war, wie Regierungsparteien sich da und dort an die Spitze solcher Proteste setzen, ihre Agenda, Zusammensetzung und Aussagen zu bestimmen versuchten und das aktuelle Regierungshandeln – auch und gerade in Fragen der Migration! – ausgeblendet bekommen wollten. Infam und verhängnisvoll ist es, wenn diese Proteste heute genutzt werden, um den Inlandsgeheimdienst als neuen „Gesinnungs-TÜV“ zu installieren.

Dagegen fordern wir:

  • Keine Neuauflage der Berufsverbote
  • Rehabilitierung und Entschädigung für die Betroffenen
  • Verfassungsschutz auflösen