Die Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten solidarisieren sich mit der VVN-BdA

16. Dezember 2019

Auf dem Treffen  der Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten wurde eine Solidaritätserklärung mit der VVN-BdA verabschiedet. Die Vertreter der Gedenkstätten fordern, dass der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zurück gegeben werden muss.

Die Erklärung:

 

Gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

Erklärung des Forums der Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und -initiativen in Deutschland und der Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten,

verabschiedet auf der 8. bundesweiten Gedenkstättenkonferenz in Flossenbürg (Oberpfalz)

 

Wir fordern, dass die VVN-BdA als eingetragener Verein die Gemeinnützigkeit weiterhin und dauerhaft behält.

Das fordern wir auch für alle Organisationen und Vereine, die sich durch ihr Engagement für eine demokratische Gesellschaft, gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus einsetzen.

Dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes /Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wurde im November die Gemeinnützigkeit entzogen.

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften stützt sich dabei im Wesentlichen auf eine Nennung der VVN-BdA im Bayrischen Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2016.

Für uns war und ist die VVN-BdA ein wichtiger Partner und Akteur in der Gedenkarbeit. Von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründet,

setzt sich die VVN-BdA nicht nur für die Erinnerung an die Opfer und Orte der NS-Verbrechen ein,

sondern sie war in vielen Bundesländern Gründungsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten.

Sie nimmt auch in der Gegenwart eine wichtige Rolle wahr, engagiert sich gegen einen zunehmenden gesellschaftlichen Rechtsruck,

mit dem auch die Gedenkstätten- und Erinnerungsarbeit konfrontiert ist.

Für Gedenk- und Vortragsveranstaltungen sowie Zeitzeugengespräche ist die Zusammenarbeit mit der VVN-BdA von großer Bedeutung – sie trägt zu einer demokratischen Erinnerungskultur bei.

Ein Entzug der Gemeinnützigkeit verhindert dieses ehrenamtliche Engagement und muss deshalb zurückgenommen werden.

Eine demokratische und zivilgesellschaftliche Erinnerungskultur wird vielfach von gemeinnützigen Vereinen getragen und darf nicht dadurch geschwächt werden, dass man Gemeinnützigkeit immer enger definiert.

Wir protestieren gegen dieses fatale geschichtspolitische Signal und fordern die Rücknahme der Entscheidung des Berliner Finanzamtes für Körperschaften!
Flossenbürg, 5.12.2019

Forum der Landesarbeitsgemeinschaften der Gedenkstätten, Erinnerungsorte und -initiativen in Deutschland Andreas Ehresmann, Kirsten John-Stucke, Dr. Harald Schmid, Dr. Rainer Stommer (Sprecherrat)
Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten – Prof. Dr. Detlef Garbe (Sprecher)