Alfred-Hausser-Preis für „Geraubte Kinder – vergessene Opfer“

29. November 2016

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Alfred-Hausser-Preis 2016

Laudatio auf den Preisträger:

Geraubte Kinder – vergessene Opfer e.V.

Gehalten von Jens Rüggeberg, VVN-BdA Tübingen-Mössingen Lieber Herr Lüdeking,

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Jens Rüggeberg

liebe Frau Schwarz, lieber Herr Schwarz, liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kameradinnen und Kameraden, „Geraubte Kinder – vergessene Opfer“ – unser Thema heute dürfte selbst Menschen, die schon lange antifaschistisch engagiert sind, wenig sagen. Worum geht es? Statt langer Worte zitiere ich Reinhard Strecker, geboren 1930, der als einer der ersten über alte Nazis in der BRD informierte, mit Material insbesondere aus DDR-Archiven und in Zusammenarbeit mit der VVN, und der 1959/60 mit einer Ausstellung über Nazi-Blutrichter in westdeutschen Justizdiensten einen Skandal auslöste. Strecker also fasste vor drei Jahren in einem Interview, angesprochen auf seine Globke-Dokumentation von 1961, unser heutiges Thema kurz und prägnant zusammen: Frage: Wir würden gerne noch einmal zurück zu Globkes Aktivitäten im Nationalsozialimus kommen. Als Ministerialrat im Reichs- und preußischen Ministerium des Inneren war er maßgeblich mit Namensrecht und Personenstandsfragen beschäftigt.   Antwort Strecker: Sagt Ihnen der Name Zamość etwas? Zamość liegt im südöstlichen Bereich des polnischen Bezirks Lublin, Schwarzerdegebiet, von Himmler ausgesucht als Hauptsitz seines eigenen Kurfürstentums. Es wurde eingedeutscht unter dem Namen Himmlerstadt. Die Polen und Juden dort am Ort und in dem ganzen Bereich Zamość störten und kamen … die ersten hatten noch Glück, die kamen zum Teil mit Kindern in Zwangsarbeit, die anderen wurden getrennt und die Kinder wurden durchgemessen, ob sie eventuell regermanisierungsfähig seien und kamen dann nach Łódź , Litzmannstadt. Wenn sie dann für wieder „rückdeutschungsfähig“ gehalten wurden, dann kriegten sie einen Namen von einem der Globkeschen Sonderstandesämter – eine Erfindung Globkes von 1934 – und wurden dann einer guten, ich nehme an vorwiegend einer SS-Familie zugeteilt. Die wenigsten Eltern haben überlebt, aber wenn dann nach dem Krieg Eltern die Spur ihrer Kinder fanden und vor deutschen Gerichten auf Rückgabe der Kinder an die Eltern klagten, dann urteilten die Amtsgerichte in aller Regel, es sei im wohlverstandenen Interesse des Kindes, nicht einem Aufwachsen und Leben im kommunistischen Osteuropa ausgeliefert zu werden. Es gab einen einzigen Mann an der Spitze des Deutschen Roten Kreuzes, Kurt Wagner [ausgerechnet Wagner, ein alter Faschist, der sich an anderer Stelle für ehemalige Nazi-Verbrecher einsetzte!], der sich, und das hat ihn mehrere Jahre gekostet, durchgesetzt hat, dass schließlich die Kinder zu den Eltern, soweit sie überlebt hatten, zurückkamen.[1] Strecker über Globke und in diesem Zusammenhang über geraubte Kinder – das war 1961. Elf Jahre zuvor war zuletzt über das Thema verhandelt worden, und zwar vor einer Münchner Spruchkammer. Es war um die Entnazifizierung von Beteiligten an dem Verbrechen gegangen. Fast alle wurden als „Mittäter“ eingestuft und freigesprochen.[2] Immerhin waren aber kurz zuvor einige Hauptverantwortliche in einem Prozess vor einem Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Nürnberg verurteilt worden, wenngleich sie verhältnismäßig mild davonkamen. Das war 1948.[3] Nach 1961 waren die geraubten Kinder für viele Jahre kein Thema mehr. Zwar veröffentlichte der Rowohlt-Verlag 1981 eine polnische Dokumentation zum Thema[4], aber die Wissenschaft wandte sich ihm erst in den letzten fünfzehn Jahren zu. 2003 erschien eine Neuausgabe einer Studie über den „Lebensborn e.V.“[5], im selben Jahr die grundlegende Dissertation von Isabel Heinemann „’Rasse, Siedlung, deutsches Blut‘. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas“[6], 2007 eine weitere, umfassende Studie über den „Lebensborn e.V.“[7] und 2010 schließlich die österreichische Studie „Geraubte Identität. Die gewaltsame ‚Eindeutschung‘ von polnischen Kindern in der NS-Zeit“ von Ines Hopfer[8]. Aber die wissenschaftlichen Untersuchungen blieben ohne öffentliche Resonanz – das ist meistens das Schicksal wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Als der Verein „Geraubte Kinder – vergessene Opfer“ 2014 unter Federführung von Christoph Schwarz seine gleichnamige Ausstellung in Freiburg eröffnete, war also eine Pioniertat vollbracht. Von einer Pioniertat zu sprechen, ist aber auch deshalb angebracht, weil die Ausstellung von der Konzeption her ganz auf die Opfer ausgerichtet ist, ihre furchtbaren Schicksale vorstellt, sie damit dem Vergessen entreißt und ihre Entschädigung einfordert. Ich spreche deshalb im Präsenz, weil die Ausstellung nach wie vor gezeigt wird. Man kann sie ausleihen! Zwei Beispiele, die der Verein auf seiner Internetseite gibt, seien Ihnen / Euch vorgestellt. Ich möchte mit Hermann Lüdeking beginnen – als diese Laudatio vorbereitete, wusste ich ja noch nicht, dass Sie heute hier sein würden. Ich hoffe, dass Sie, lieber Herr Lüdeking, damit einverstanden sind! Sie können das ja nachher gerne noch ergänzen.

 Hermann Lüdeking alias Roman Roszatowski:

 Auch heute noch fühlt sich Hermann Lüdeking alias Roman Roszatowski in Deutschland oft als „Fremder“. Durch die Nazis wurde er gewaltsam geraubt und zum „Deutschen“ Hermann Lüdeking gemacht. In „Litzmannstadt“, dem polnischen Lodz, wurde während der Besatzungszeit besonders intensiv Jagd auf „rassisch wertvolle“ Kinder gemacht. Als Sechsjähriger wurde Roman Roszatowski von der SS aus dem Waisenhaus entführt. Im September 1942 wurde er zunächst in das „Gaukinderheim Bruckau“ – eine fürchterliche Umerziehungsanstalt – gesteckt, in der die geraubten Kinder nur Deutsch sprechen durften und bei geringsten Verstößen körperlich misshandelt wurden. Die nächste Station der „Germanisierung“ war dann das Lebensbornheim „Sonnenwiese“ bei Kohren-Salis. Von hier aus wurde er der Pflegefamilie Lüdeking mit dem neuen Namen „Hermann Lüdeking“ übergeben. Seiner Kindheit und eigentlichen „Heimat“ beraubt, seelisch und körperlich misshandelt, kennt er bis heute seine familiären Wurzeln nicht. Seine Pflegemutter verstieß ihn, als er Klarheit bei der Suche nach seiner Identität einforderte und machte ihn dadurch erneut zum Opfer. Von staatlicher Seite erfuhr er für sein Schicksal, so wie die anderen geraubten Kinder auch, keinerlei Anerkennung und finanzielle Entschädigung.

 Aus Halina Bukowiecka wurde Helene Buchenauer:

 Als [weiteres] Beispiel möge hier das Schicksal von Halina Bukowiecka stehen: Unter dem Vorwand einer notwendigen medizinischen Untersuchung wurde 1942 die damals siebenjährige Halina Bukowiecka gemeinsam mit ihrer Großmutter in das „Jugendamt Litzmannstadt“ (Lodz) einbestellt. „Rasseeignungsprüfer“ der SS – getarnt mit weißen Mänteln – fotografierten Halina und vermaßen sie von Kopf bis Fuß, Augenabstand, Nasenbreite und Schädelform. Heimlich wurde sie dann in das Kinderheim in der Kopernikusstraße 13 in Lodz gebracht – ohne dass die Großmutter, bei der sie lebte, informiert wurde. Anschließend kam Halina für sechs Wochen in das „Assimilierungsheim“ nach Bruckau (Brockow). Dort wurden die entführten Kinder gezüchtigt und für jedes geringe Vergehen geschlagen. Zyta Suse – ein ebenfalls aus Lodz geraubtes Kind – berichtete, dass man aus den Kindern „das Polentum herausprügelte“. Nach einer leidvollen und tränenreichen Zeit wurde Halina Bukowiecka schließlich Ende 1942 in die „Reichsschule für Volksdeutsche“ nach Achern in Baden deportiert. Dort wurde den entführten Kindern erzählt, dass alle ihre Verwandten und Angehörigen tot seien. Mit dieser Lüge wollten die Nazis nach der räumlichen Trennung von den Angehörigen nun auch die seelische herbeiführen.[9]  Zum historischen Hintergrund: Die Nazis wollten Osteuropa nicht nur erobern, ausbeuten und ausplündern, sondern auch „germanisieren“. An Deutschland grenzende Gebiete wie Teile Frankreichs, Belgiens, Sloweniens, der Tschchoslowakei und Polens wurde annektiert, so auch die Provinz Posen, von den Nazis „Reichsgau Wartheland“ genannt. Dort begann die Germanisierungspolitik. „Volksdeutsche“ aus allen Teilen Europas wurde dort angesiedelt, die Juden deportiert, und die nicht-jüdische polnische Bevölkerung wurde in Kategorien aufgeteilt: „Volksdeutsche“, „Eindeutschungsfähige“ usw. und eben unerwünschte Polen. Letztere wurden ins „Generalgouvernement“ abgeschoben. Kinder in Waisenhäusern und in Pflegefamilien wurden, wie wir schon von Reinhard Strecker hörten, von so genannten „Experten“ geprüft. Für „gutrassig“ befundene Kinder wurden geraubt. In der Anordnung 67/1 vom 19.02.1042 des „Chefs des Stabshauptamtes des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums“, des SS-Gruppenführers Ulrich Greifelt (der wurde in dem erwähnten Prozess in Nürnberg zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt und starb in der Haft) hieß es dazu: Die auf Grund des rassischen und psychologischen Ausleseverfahrens als eindeutschungsfähig bezeichneten Kinder werden deshalb im Alter von 6 bis 12 Jahren in Heimschulen und im Alter von 2 bis 6 Jahren in vom Lebensborn e.V. nachzuweisenden Familien untergebracht.[10] Nach Nr. 7 der Anordnung sollte die Überprüfung der Kinder im „Gaukinderheim“ in Bruckau erfolgen, wo die Kinder sechs Wochen bleiben sollten. Dort war auch Hermann Lüdeking gewesen, wie wir gehört hatten. In den verschiedenen Einrichtungen wurde versucht, die Kinder mit Zwang und Gewalt „einzudeutschten“. Die deutschen Pflegefamilien, in die viele Kinder später kamen, hatten die Möglichkeit, die Kinder zu adoptieren. Warum sprach Strecker davon, dass vielfach nach dem Krieg die Eltern der geraubten Kinder nicht mehr lebten? Der Raub von Kindern aus dem „Warthegau“ war ja nur der Anfang – siehe zum Beispiel Zamość. In vielen Gebieten wurden die Kinder von Eltern, die als vermeintliche oder tatsächliche Partisanen ermordert worden waren, einer „Rasseprüfung“ unterzogen und, wenn sie für „gutrassig“ befunden worden waren, zwecks „Eindeutschung“ in eine entsprechende Einrichtung gesteckt – siehe oben. Ein Beispiel: Nach dem Mord an Heydrich wurde das tschechische Dorf Lidice Anfang Juni 1942 dem Erdboden gleichgemacht. Die 199 männlichen Bewohner wurden sofort erschossen, die 184 Frauen kamen ins KZ Ravensbrück, und die 98 Kinder wurden von „Rasseprüfern“ untersucht: Drei Kinder wurde gleich vor Ort von Vertretern der Rasse- und Siedlungsaußenstelle Böhmen und Mähren als „eindeutschungsfähig“ ausgesondert. Sieben Kinder unter einem Jahr wurden in ein Kinderheim nach Prag gebracht; sie galten als noch zu klein für eine Prüfung. 88 Mädchen und Jungen wurden nach Litzmannstadt gebracht. Dort wurden sieben als „rassisch tauglich“ eingestuft, in das Kinderheim Puschkau gebracht und kamen später in deutsche Pflegefamilien. Die übrigen 81 Kinder wurden schließlich in Chelmno ermordet.[11] Das furchtbare Schicksal dieser 81 Kinder zeigt, dass es notwendig ist, auch danach zu fragen, was andernorts aus den Kindern wurde, die nicht geraubt wurden, weil man sie nicht als „gutrassig“ einstufte. Für Polen ist bekannt, dass Himmler bereits 1939 für sie eine Art Versklavung vorsah.[12] Die bereits erwähnte Historikerin Isabel Heinemann schätzt die Gesamtzahl der geraubten Kinder auf 50.000, davon 20.000 aus Polen, während frühere polnische Regierungen die Zahl der aus Polen geraubten Kinder auf 200.000 schätzten, was wahrscheinlich zu hoch gegriffen war. Aber es gibt eine hohe Dunkelziffer, und manche der damals geraubten Kinder, die später in Deutschland adoptiert wurden, wissen bis heute nicht, dass sie eigentlich aus Polen stammen, oder sie kennen ihre wirklichen Eltern nicht. Eine Anmerkung noch aus baden-württembergischer Sicht: Der damalige „Kreishauptmann“ von  Zamość (das entspricht einem heutigen Landrat, allerdings in seinen Befugnissen nicht durch einen Kreistag oder ähnliches eingeschränkt), Helmut Weihenmaier, war von 1955 bis 1960 Erster Beigeordneter in Tübingen und von 1960 bis 1970 Landrat von Freudenstadt.[13] Der Leiter der „Deutschen Heimschulen“, August Heißmeyer, zugleich oberster Napola-Chef, lebte nach der Befreiung zusammen mit seiner Ehefrau, der ehemaligen „Reichsfrauenführerin“ Gertrud Scholtz-Klink, in Bebenhausen bei Tübingen.[14] Und Alois Gabrysch, der in Slowenien Widerstandskämpfer umbringen ließ, deren Kinder möglicherweise geraubt wurden (das müsste man noch untersuchen), war von 1965 bis 1970 Leiter der Kriminalpolizeidirektion Tübingen und somit oberster Kriminalpolizist für den Regierungsbezirk Tübingen.[15] Wir haben gesehen, dass schon in Nürnberg Mitarbeiter des „Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS“, des „Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums“ und des „Lebensborn e.V.“ auch wegen „Kidnapping of Children of Foreign Naionality“ angeklagt und verurteilt worden waren. Dieses Verbrechen galt den amerikanischen Richtern zu recht als eines der Crimes against Humanity. Umso unverständlicher, dass sich Bundesregierung und Bundestag weigern, die Opfer dieses Verbrechens zu entschädigen. Möglicherweise hat das Bundesfinanzministerium sogar recht, wenn es behauptet, das Schicksal der geraubten Kinder erfülle „als solches keinen Tatbestand einer speziellen Wiedergutmachungsregelung.“ Aber was bedeutet das? Das heißt, das man einen solchen Tatbestand dann eben schaffen muss, und zwar jetzt, denn die Opfer sind alle bereits betagt, auch die, die damals im Säuglingsalter waren. Und eine Entschädigungsregelung darf keine übergroßen Darlegungsanforderungen an die Opfer stellen, denn angesichts der Täuschungs-, Fälschungs-  und Vertuschungspraktiken der Nazis haben die Opfer oft kaum Dokumente zur Hand. Österreich hat diejenigen ehemaligen geraubten Kinder, die dort waren oder sind, inzwischen entschädigt. Das Gesetz, das die Grundlage dafür bot, trat im November 2000 in Kraft. Insgesamt 22.693 Entschädigungsanträge wurden positiv beschieden – wie viele Anträge insgesamt gestellt worden waren, wurde allerdings nicht veröffentlicht. Und die Beträge von durchschnittlich 1.453,- Euro [16] waren auch eher symbolisch angesichts des Leids, das die Opfer erfahren haben. Ich zitiere die frühere Vorsitzende des „Verbands der polnischen Kinder, die durch das Hitlerregime eingedeutscht wurden“, : Die „Eindeutschung“ der dem polnischen Volk entrissenen Kinder vernichtete die Psyche dieser Kinder. Auch wenn die „Eindeutschung“ erfolglos durchgeführt wurde, die Kinder zurückkehrten und in Polen blieben. Aber die Seele ist wie ein gebrochener Ast: Er wächst nie mehr wieder zusammen und findet nie mehr seine Lebensruhe.[17] Barbara Paciorkiewicz hatte übrigens selbst zu den geraubten Kindern gehört. In einer Akte des VVN-Archivs im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart fand ich ein Entschädigungsgesetz für die US-amerikanische Zone von 1949, dessen Formulierung eine Entschädigung der geraubten Kinder vielleicht ermöglicht hätte.[18] Aber wahrscheinlich ist keines der geraubten Kinder jemals nach diesem Gesetz entschädigt worden. Der Nürnberger Prozess gegen die Verantwortlichen war gerade abgeschlossen, und die deutsche Öffentlichkeit interessierte sich für ihn nicht – die Württembergische Landesbibliothek offenbar auch nicht: Sie schaffte die 15-bändige Dokumentation der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse nicht einmal an. Die einzige wissenschaftliche Bibliothek in Baden-Württemberg, die die berühmten „Grünen Bände“ hat, ist die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe; die hat aber auch nicht die Originalausgabe von 1950 damals erworben, sondern einen Reprint, der 1997 in New York erschien. Heute gibt es übrigens alle 15 Bände eingescannt auf einer Internetseite der US-Regierung.[19] In der vom Zonensekretariat der VVN für die US-Zone herausgegebenen Ausgabe des Gesetzes, für die übrigens Alfred Hausser verantwortlich zeichnete, schrieb der damalige Vorsitzende der VVN in der US-Zone, Artur Ketterer – Alfred Hausser war erst seit 1961 Vorsitzender der VVN Baden-Württemberg – in seinem Vorwort: Es wäre falsch, wenn wir uns der Illusion hingeben würden, dass mit der Verkündung des Gesetzes schon alles getan wäre. Es bedarf auch weiterhin der Wachsamkeit und Aktivität der VVN. Bei gutem Willen kann mancher Nachteil des Gesetzes noch gemildert werden.[20] Die Akte übrigens, in der ich das Gesetz fand, wird wohl Alfred Hausser angelegt haben, der wie kein Zweiter sich um die Entschädigung der Verfolgten des Naziregimes verdient gemacht, auch um die Entschädigung „vergessener“ Opfergruppen. In diesem Jahr wäre er 104 geworden. Ich gratuliere Ihnen zur Verleihung des Alfred-Hausser-Preises 2016 und darf Ihnen sagen, dass auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Baden-Württemberg Ihr Anliegen, die ehemaligen geraubten Kinder zu entschädigen, unterstützt. Vorhin hat unsere heutige Landesdelegiertenkonferenz das beschlossen.

Anmerkungen:

[1]    Oy, Gottfried, und Christoph Schneider, Die Schärfe der Konkretion. Reinhard Strecker, 1968 und der Nationalsozialismus in der bundesdeutschen Historiografie, Münster 2013, S. 74 [2]    Hopfer, Ines, Geraubte Identität. Die gewaltsame „Eindeutschung“ von polnischen Kindern in der NS-Zeit, Wien, Köln und Weimar 2010, S. 242 [3]    The RuSH-Case (Case 8), in: Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Washington 1950, Vol. IV, p. 599-1185, und Vol. V, p. 1-192 [4]    Hrabar, Roman, Zofia Tokarz und Jacek E. Wilczur, Kinder im Krieg – Krieg gegen Kinder. Die Geschichte der polnischen Kinder 1939-1945, Reinbek bei Hamburg 1981 (westdeutsche Lizenzausgabe des im selben Jahr in Warschau unter dem Titel „Kriegsschicksale polnischer Kinder“ erschienenen Werkes) [5]    Lilienthal, Georg, Der „Lebensborn e.V.“. Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Frankfurt am Main 2003 [6]    Heinemann, Isabel, „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Göttingen 2003 [7]    Koop, Volker, „Dem Führer ein Kind schenken“. Die SS-Organisation Lebensborn e.V., Köln, Weimar und Wien 2007 [8]    Siehe Fußnote 2 [9]    http://www.geraubte.de/biohrafien.html (letzter Abruf 01.11.2016). Beide, Hermann Lüdeking und Helene Buchenauer, werden von Koop erwähnt, der bei Archivrecherchen auf ihre Namen stieß (Koop 2007, S. 175). [10]  Anordnung,Nr. 67/1 vom 19. Februar 1942 zur Eindeutschung von Kindern aus polnischen Familien und Waisenhäusern, auszugsweise abgedruckt in: Röhr, Werner, u.a. [Hrsg.], Die faschistische Okkupationspolitik in Polen [1939-1945], Berlin [DDR] 1989 und zugleich Köln 1989, S. 215f., kurz danach vollständig dokumentiert in: Hansen, Georg (Hrsg.), Schulpolitik als Volkstumspolitik. Quellen zur Schulpolitik der Besatzer in Polen 1939-1945, Münsger und New York 1994, S. 64ff. Die Anordnung bildete die Grundlage für den Kinderraub später auch in anderen Teilen Polens und in anderen besetzten Ländern. [11]  Heinemann 2003, S. 515f., Koop 2007, S. 155ff., vgl. ferner Macardle, Dorothy, Children of Europe. A Study of Children of Liberated Countries: Their War-time Experiences, their Reactions, and their Needs, with a Note on Germany, Boston 1951, S. 236 [12]  Koop 2007, S. 167 [13]  Vgl. u.a. Roth, Markus, Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte, Göttingen 2009 [14]  Vgl. u.a. Birn, Ruth Bettina, Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten, Düsseldorf, 1986. [15]  In den Neunziger Jahren bildete sich in Tübingen eine Initiative mit zwei Zielen, einerseits der Einleitung eines Strafverfahren gegen Gabrysch und andererseits der Entziehung des ihm verliehenen Bundesverdienstkreuzes durch den Bundespräsidenten. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde nach einigen Jahren eingestellt, weil der Mordvorsatz nicht habe bewiesen werden können und Totschlag verjährt war. Die Einstellungsverfügung war aber so formuliert, dass der Bundespräsident das Bundesverdienstkreuz hätte entziehen müssen. Dem kam Gabrysch jedoch durch dessen freiwillige Rückgabe zuvor. [16]  Hopfer 2010, S. 247f. [17]  Zitiert nach Hopfer 2010, S. 243 [18]  § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz) für die Länder der US-Zone: „Ein Recht auf Wiedergutmachung nach diesem Gesetz hat, wer unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (…) wegen seiner politischen Überzeugung, aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurde und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat.“ (zitiert nach einer vom Zonensekretariat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) für die US-Zone herausgegebenen Ausgabe, für die Alfred Hausser verantwortlich zeichnete, Stuttgart o.J., Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand VVN, Büschel V 2). Im Regierungsblatt der Regierung Württemberg-Baden wurde das Gesetz am 1. September 1949 verkündet (Gesetz Nr. 951, Regierungsblatt Nr. 20 vom 01.09.1949, S. 187ff.). Vgl. aber auch § 14 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes: „Als unerheblich gelten Schäden, die weder die geistige noch die körperliche Leistungsfähigkeit des Verfolgten nachhaltig gemindert haben und nach menschlicher Voraussicht auch künftig nicht mindern werden.“ [19]  https://www.loc.gov/rr/frd/Military_Law/NTs_war-criminals.html (letzter Abruf: 03.11.2016) [20]  Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz) für die Länder der US-Zone, a.a.o., S.2